Pflegekrankenversicherung
- Pflegekrankenversicherung
Versicherungsform der privaten ⇡ Krankenversicherung zur Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung.
- 1. Leistungsvoraussetzungen: Pflegebedürftigkeit im Sinn der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- 2. Versicherungsleistungen: Zwei Tarifmodelle werden angeboten: a) Pflegekostenversicherung: Im Leistungsfall erhält der Versicherte Ersatz für Pflegeaufwendungen im vertraglichen Umfang.
- b) Pflegetagegeldversicherung: Bei Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbartes Pflegetagegeld gezahlt, dessen Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig ist, u.U. auch davon, ob die Pflege durch Fachpersonal durchgeführt wird.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Pflegetagegeldversicherung — ⇡ Pflegekrankenversicherung … Lexikon der Economics
Krankenversicherung — Knappschaft (veraltet); Krankenkasse * * * Kran|ken|ver|si|che|rung [ kraŋkn̩fɛɐ̯zɪçərʊŋ], die; , en: Versicherung, die bei einer Krankheit die Kosten für die Behandlung bezahlt: gesetzliche, private Krankenversicherung. Syn.: ↑ Kasse, ↑… … Universal-Lexikon
Krankenversicherung — Teil des Systems der ⇡ sozialen Sicherung. Dazu gehören: 1. Gesetzliche K. (GKV), die entweder als ⇡ Pflichtversicherung unter den Voraussetzungen der §§ 5 ff. SGB V besteht oder unter im Einzelnen geregelten Voraussetzungen als freiwillige… … Lexikon der Economics
Tagegeldversicherung — Versicherung bei der die Versicherungsleistung mit einem festen Betrag pro Tag der Leistungsdauer bemessen wird, oft mit zusätzlicher Vereinbarung einer Karenzzeit oder Höchstdauer. Beispiele: ⇡ Krankenversicherung (Krankentagegeld, v.a. für… … Lexikon der Economics